Das US-Justizministerium hat sich im laufenden Sammelverfahren der New York Times gegen OpenAI und Microsoft klar auf die Seite der KI-Unternehmen gestellt: Das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Texten sei durch den sogenannten Fair Use (Grundsatz der angemessenen Nutzung im US-amerikanischen Urheberrecht) gedeckt. Diese Stellungnahme widerspricht direkt einem Bericht des US Copyright Office, dessen Leiterin kurz zuvor von der Trump-Administration entlassen worden war.
Das US-Justizministerium hat im KI-Urheberrechtsstreit Stellung bezogen – mit weitreichenden Folgen für die gesamte Branche.
Was ist neu?
Im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob das Einlesen von Millionen urheberrechtlich geschützter Texte zum Training großer Sprachmodelle – sogenannter Large Language Models (LLMs) – eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das US Copyright Office hatte in einem früheren Bericht angedeutet, dass dies nicht automatisch unter Fair Use falle. Das Justizministerium sieht das nun anders: Training sei ein transformativer Akt, der keinen direkten Marktschaden beim Rechteinhaber verursache – zwei der zentralen Kriterien des Fair-Use-Tests im US-Recht.
Bemerkenswert ist der politische Kontext: Die Direktorin des Copyright Office, Shira Perlmutter, wurde kurz vor dieser Stellungnahme von der Trump-Administration entlassen. Kritiker sehen darin einen direkten Zusammenhang – das Vorgehen wirft Fragen zur Unabhängigkeit behördlicher Einschätzungen auf. Für die KI-Branche ist die DOJ-Stellungnahme dennoch ein erheblicher Rückenwind, unabhängig davon, wie das Verfahren letztendlich ausgeht.
Was bedeutet das für die Praxis – und für Microsoft-Umgebungen?
In meinen Azure-Kursen werde ich regelmäßig gefragt, welche rechtlichen Risiken Unternehmen eingehen, wenn sie Dienste wie Azure OpenAI Service oder Microsoft Copilot einsetzen, die auf LLMs basieren. Die Antwort war bislang unbefriedigend, weil die Rechtslage in den USA – dem Heimatmarkt der großen Modellanbieter – ungeklärt war. Diese Stellungnahme schafft zumindest in einer Richtung mehr Klarheit.
Merksatz: Die DOJ-Stellungnahme ist keine rechtskräftige Entscheidung, aber sie signalisiert, in welche regulatorische Richtung sich die USA unter der aktuellen Administration bewegen: hin zu einem KI-freundlichen Rechtsrahmen, der Trainingsdaten weitgehend von Urheberrechtsansprüchen freistellt.
Für Unternehmen, die Microsoft Copilot oder Azure OpenAI produktiv nutzen, ändert sich kurzfristig nichts Operatives. Microsoft selbst hat mit dem sogenannten Copilot Copyright Commitment bereits eine eigene Schutzgarantie für kommerzielle Kunden eingeführt: Treten durch Copilot-generierte Inhalte Urheberrechtsklagen auf, übernimmt Microsoft die Rechtsverteidigung, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das bleibt für europäische Unternehmenskunden vorerst der relevantere Schutzrahmen als ein US-Gerichtsurteil.
Praxistipp: Wer intern KI-Governance-Richtlinien aufbaut, etwa im Rahmen von Microsoft Purview oder einem eigenen AI Acceptable Use Policy-Dokument, sollte den Abschnitt zu Urheberrecht und Trainingsdaten aktuell halten. Die Rechtslage bleibt volatil, insbesondere weil das US-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und die EU einen völlig eigenen regulatorischen Pfad verfolgt.
Noch mal in Kürze: Das US-Justizministerium stützt Fair Use für KI-Training, widerspricht damit dem Copyright Office und stärkt die Position von OpenAI und Microsoft im laufenden Verfahren. Für europäische IT-Verantwortliche bleibt der EU AI Act der primäre Referenzrahmen – aber die US-Entwicklungen beeinflussen mittelbar auch die Produktstrategie der Anbieter, auf deren Tools wir täglich setzen.
Weiterführend: Originalmeldung bei The Decoder (DE)
